Inhalt des Statuts
Die Firma, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigt, ist im Sinne § 63 Abs. 1 Buchst. d) des Gesetzes Nr. 5/2004 des Gesetzbuches über Arbeitsdienste und über Änderung und Ergänzung mancher Gesetze im Wortlaut der späteren Vorschriften verpflichtet, mindestens 3,2 % behinderten Bürger zu beschäftigen.
Falls sie das nicht tut, muss sie für jeden auf diese Weise fehlenden Mitarbeiter Abgaben dem Staat für die Nichterfüllung von verpflichtendem Anteil der Beschäftigung von behinderten Mitbürgern bezahlen. Weitere Möglichkeit für den Arbeitgeber, der in seinen eigenen Betrieben keine Arbeitsplätze hat, oder aus anderen Gründen keine behinderten Bürger anstellen kann ist, die verpflichtende Anzahl der Anstellung von solchen Bürger durch die Ersatzerfüllung, d.h. durch die Auftragsabgabe der Geschützten Werkstatt.
Arbeits- Sozial- und Familienamt verlieh Agentúra vzdelávania Statut der Geschützten Werkstatt am 10. Oktober 2011, um die Arbeitsgelegenheiten der behinderten Bürger zu bilden, die wegen ihren langzeitigen schlechten Gesundheitszustand nicht fähig sind, einen Arbeitsplatz zu finden.
Ersatzerfüllung
Arbeits- Sozial- und Familienamt verlieh Agentúra vzdelávania Statut der Geschützten Werkstatt, und so bietet Ihnen die Möglichkeit die Ersatzerfüllung zu nutzen, indem sie ihr im Bereich Aufträge eingeben:
- Andere Ausbildung, vor allem Sprach-, Computer- Buchhaltungskursen und viele andere nach den Anforderungen des Kunden.
- Nichtoffizielle Übersetzungen von verschiedenen Dokumenten, Prospekten und Webseiten.
Die geschützte Werkstatt erstellt die Rechnung sofort nach der Dienstabgabe und die Bestätigung von der Dienstleistung für Zwecke der Durchführung der Ersatzerfüllung spätestens bis 31. März des folgenden Kalenderjahres. |
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