Behindertenwerkstatt

Inhalt der Satzung

Ein Unternehmen, das mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt, ist gemäß § 63 Abs. 1 Buchstabe d) Gesetz Nr. 5/2004 Slg. über Arbeitsvermittlungen und über Änderungen bestimmter Gesetze in der jeweils gültigen Fassung/, verpflichtet, 3,2 % der behinderten Bürger zu beschäftigen.
Tut er dies nicht, muss er für jeden abwesenden Arbeitnehmer eine staatliche Abgabe entrichten, sofern ihn das Arbeitsamt als arbeitslos meldet.
Eine interessantere Option für den Arbeitgeber besteht darin, eine Leistung für diese Pflichtabgabe zu erhalten. Zum Beispiel das Unterrichten einer Fremdsprache durch die Zuweisung eines Auftrags an eine geschützte Werkstatt/einen geschützten Arbeitsplatz. Auf diese Weise kann das Unternehmen/das Unternehmen/die Agentur seinen Mitarbeitern eine professionelle Sprachschulung mit effektiver Fortschrittskontrolle ermöglichen.

Ersatzerfüllung

Das Amt für Arbeit, Soziales und Familie hat der Bildungsagentur am 10. Oktober 2011 den Status einer Geschützten Werkstatt verliehen und bietet Ihnen damit die Möglichkeit, Ersatzleistungen im Rahmen einer Bestellung vor Ort in Anspruch zu nehmen

  • Sprachunterricht
  • inoffizielle Übersetzungen verschiedener Dokumente, Broschüren und Websites
  • Deutung

Die geschützte Werkstatt stellt unverzüglich nach Erbringung der Leistung eine Rechnung und eine Bestätigung über die Leistungserbringung zum Zwecke des Nachweises der Ersatzleistung spätestens bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres aus. /auf der Grundlage dessen werden Sie von der Zahlung der Abgabe befreit/